Bikeleasing für Selbstständige: Flexibilität & Kostenersparnis
Deutschlands Arbeitsmarkt verbuchte im Jahr 2023 etwa 46 Millionen Arbeitnehmer, wobei die Selbstständigen mit rund 4 Millionen einen bedeutenden Anteil ausmachten. ( Quelle) Unabhängig von der Beschäftigungsart, sind Mobilität und Flexibilität im Beruf essenziell, wobei das Fahrrad als umweltfreundliches Verkehrsmittel immer wichtiger wird. Daher bietet BusinessBike auch Selbstständigen attraktive Möglichkeiten für Dienstrad-Leasing an und das mit vielen Vorteilen! Die wichtigsten Informationen zum Dienstrad für Freiberufler erfahren Sie hier.
Die BusinessBike Vorteile des Bikeleasings für Selbstständige
Durch das Leasing eines Dienstrads können Selbstständige von den folgenden Vorteilen profitieren:
Kostenersparnis: Beim Leasing entfallen hohe Anschaffungskosten und es kann bis zu 40 % gegenüber dem Barkauf gespart werden.
Steuerliche Vorteile: Die Leasingraten können als Betriebsausgaben steuerlich abgesetzt werden, was zu einer Senkung der Steuerlast führt.
Attraktive Konditionen: Durch Rahmenverträge können Selbständige von günstigen Konditionen profitieren.
Flexibilität: Nach Ablauf der Leasingdauer prüfen wir, ob ein Angebot für den Kauf des Fahrrads unterbreitet werden kann, oder Sie leasen sich einfach ein neues BusinessBike.
Gesundheit: Diensträder motivieren zu mehr Bewegung und können sich dadurch positiv auf die Gesundheit auswirken.
Ein Dienstrad zu leasen, ist einfach und unkompliziert, vereinfachen Sie also Ihren Arbeitsweg und registrieren Sie sich!
Versteuerung des Dienstrads
Die private Nutzung eines Dienstrad muss steuerlich berücksichtigt werden. Die Wahl der Versteuerungsmethode hängt von unterschiedlichen Faktoren ab. Ein Steuerberater kann Sie bei der Entscheidungsfindung und der korrekten Umsetzung unterstützen. Für die Versteuerung des Dienstrads stehen Ihnen generell verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung:
Schätzung: Eine Schätzung des Nutzungsanteils kann vorgenommen werden, wenn keine genauen Aufzeichnungen vorliegen. Hierbei werden beispielsweise die wöchentliche Arbeitszeit und die Anzahl der privaten Fahrten berücksichtigt.
1 %-Regel: Das Dienstrad kann auch prozentual versteuert werden. Bei der Versteuerung nach der 1 %-Regel wird der geldwerte Vorteil der privaten Nutzung pauschal mit 1 % des Listenpreises des jeweiligen Fahrrads versteuert.
Fahrtenbuch: Es wird ein Fahrtenbuch geführt, in dem alle Fahrten mit dem Dienstrad dokumentiert werden. Anhand dieser Aufzeichnungen kann der Anteil der betrieblichen und privaten Nutzung ermittelt und entsprechend versteuert werden.
Das Fahrtenbuch und die Dokumentation der Nutzung
Mit einem Fahrtenbuch kann die betriebliche und private Nutzung des Dienstrads erfasst werden. Das Fahrtenbuch sollte folgende Informationen enthalten:
Datum und Uhrzeit der Fahrt
Start- und Zielpunkt der Fahrt
Kilometerstand zu Beginn und Ende der Fahrt
Zweck der Fahrt (betrieblich oder privat)
Ein ordnungsgemäß geführtes Fahrtenbuch dient als Nachweis für die tatsächliche Nutzung des Dienstrads. Es ermöglicht die korrekte Berechnung des Nutzungsanteils und dient bei Bedarf als Nachweis gegenüber dem Finanzamt.
Fahrradleasing als betriebliche Ausgabe
Fahrradleasing kann als betriebliche Ausgabe von der Steuer abgesetzt werden und somit die Steuerlast für Sie als Selbständigen senken. Die monatlichen Leasingraten werden als Kosten im Rahmen der betrieblichen Ausgaben erfasst und mindern den Gewinn des Unternehmens. Die Höhe der Leasingraten für das BusinessBike hängen von den Kosten für das jeweilige Fahrrad und dem Gehalt ab. Mit unserem Rechner können Sie die genauen Kosten ermitteln.
Mobilität und Versicherung beim Leasing
Bestens versichert: Jedes BusinessBike ist über unsere Vollkaskoversicherung mit 0 € Selbstbeteiligung und ohne Bagatellschadengrenze abgesichert. Unser Versicherungspartner bietet das beste Preis-Leistungs-Verhältnis und hat über 1 Million Kundinnen und Kunden. So können wir die Kosten für das Fahrradleasing gering halten und maximale Vorteile bieten.
Unser europaweiter Pick-up Service gewährleistet eine kontinuierliche Mobilität und minimiert ärgerliche Ausfallzeiten. Im Falle einer Panne werden Sie und Ihre Begleitperson abgeholt – und das rund um die Uhr in ganz Europa. Alle weiteren wichtigen Informationen zum Thema Versicherung finden Sie hier und in unserem Hilfe-Center.
Welche Arten von Fahrrädern können geleast werden?
Beim Fahrradleasing für Selbstständige stehen verschiedene Arten von Rädern zur Auswahl. Je nach individuellen Bedürfnissen und Anforderungen des Freiberuflers können folgende Bikes geleast werden:
Standard-Fahrräder: Herkömmliche Fahrräder ohne elektrische Unterstützung eignen sich gut für kurze Strecken und den täglichen Einsatz.
Elektrofahrräder / E-Bikes (Pedelecs): Elektrisch unterstützte Fahrräder bieten eine komfortable Fortbewegung und sind vor allem für längere Strecken oder hügeliges Gelände geeignet.
Lastenräder: Lastenfahrräder sind ideal für den Transport von Gütern oder Kindern und bieten eine umweltfreundliche Alternative zum Auto.
Spezialräder: Es gibt auch spezielle Fahrradmodelle, wie zum Beispiel Rennräder oder Mountainbikes, die geleast werden können.
Die Auswahl des richtigen BusinessBikes hängt von den individuellen Anforderungen und der geplanten Nutzung ab. Unsere Fachhändler stehen hier gerne beratend zur Seite. Schauen Sie gerne auch unseren ausführlichen
Guide zu den verschiedenen Fahrradarten an, um das richtige Fahrrad für Ihre Bedürfnisse zu finden.
Zusammenfassung
Das BusinessBike Fahrradleasing ermöglicht es auch Selbstständigen für einen festgelegten Zeitraum von einem Dienstrad zu profitieren, ohne es zu kaufen. Das Leasing bietet Ihnen noch weitere attraktive Vorteile wie Kostenersparnisse, steuerliche Vergünstigungen, Flexibilität und eine Vollkaskoversicherung. Zudem leisten sie durch die Nutzung eines BusinessBikes anstelle eines Autos einen wertvollen Beitrag zum Umweltschutz. Um das Fahrradleasing optimal an die individuellen Bedürfnisse anzupassen und die steuerlichen Vorteile bestmöglich zu nutzen, empfehlen wir Ihnen, vor Vertragsabschluss eine eingehende Beratung, gegebenenfalls durch Ihren Steuerberater in Anspruch zu nehmen.