Die kurze Antwort lautet: Ja, es ist problemlos möglich ein Dienstrad oder Dienst-E-Bike und auch ein Dienstwagen zu halten. Arbeitgeber können den Arbeitnehmern beide Benefits parallel anbieten und so eine moderne, flexible Mobilität fördern, die sich perfekt an Ihre individuellen Bedürfnisse anpasst.
Gut zu wissen: Die Kernfakten auf einen Blick
Rechtlich zulässig: Die parallele Nutzung von einem Dienstwagen und einem Dienstrad ist gesetzlich erlaubt.
Getrennte Versteuerung: Beide Vorteile werden steuerlich getrennt voneinander behandelt.
Maximaler Vorteil: Sie profitieren von den jeweiligen Stärken beider Mobilitätsformen, oft sogar mit einem zusätzlichen Steuervorteil.
Die steuerlichen Regelungen im direkten Vergleich
Um die Vorteile klar darzustellen, finden Sie hier eine Gegenüberstellung der steuerlichen Behandlung für den Firmenwagen und das Dienstrad.
Merkmal | Dienstwagen | Dienstrad |
---|---|---|
Besteuerung der Privatnutzung | 1%-Regelung (vom Bruttolistenpreis) | Vorteilhafte 0,25%-Regelung (vom Bruttolistenpreis) |
Fahrten zur Arbeit | Werden zusätzlich versteuert | Bereits in der Pauschale enthalten (keine Zusatzkosten) |
Ihr Nutzen | Ideal für lange Strecken und Geschäftsreisen | Günstig, umweltfreundlich & gesund für den Alltag |
Zusätzlicher Steuervorteil bei kombinierter Nutzung
Ein oft übersehener, aber entscheidender Vorteil, wenn Sie Dienstrad und Dienstwagen gleichzeitig nutzen, ist die Anrechnung der Arbeitswege. Da die Fahrten zum Arbeitsplatz beim Dienstrad bereits pauschal abgegolten sind, kann dies den zu versteuernden geldwerten Vorteil für Ihren Dienstwagen reduzieren. Im Ergebnis sparen Sie potenziell doppelt.
Unkomplizierte Abwicklung mit BusinessBike
Damit Sie diese Vorteile mühelos nutzen können, bietet BusinessBike eine vollständig digitale und transparente Abwicklung, über unser BusinessBike Portal. Unser Service stellt sicher, dass sowohl Arbeitgeber als auch Sie als Mitarbeiter den Prozess einfach und effizient gestalten können, ohne sich in komplexen Details zu verlieren.
Wichtiger Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und stellt keine Steuerberatung dar. Für eine verbindliche Auskunft zu Ihrer individuellen Situation konsultieren Sie bitte stets einen Steuerberater.