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Fahrräder auf Autodach

Dienstrad im Ausland nutzen: So geht's stressfrei!

Unsere Autorin
Julia Moser

Julia Moser ist Content Marketing Manager bei BusinessBike. Sie hat BWL studiert und sich dabei auf den Bereich Marketing-Kommunikation spezialisiert. Seit ihrer Kindheit fährt sie mit Begeisterung Mountainbike.

Sie planen, Ihr Dienstrad auf Reisen mitzunehmen? Erfahren Sie, wie Sie Ihr Dienstrad auch im Ausland flexibel nutzen können. Wir beantworten alle wichtigen Fragen zu Versicherung, rechtlichen Aspekten und geben praktische Tipps für Ihre Auslandsreise mit dem Dienstrad.

Private Nutzung: Darf ich mein Dienstrad im Ausland nutzen?

Ja, die private Nutzung Ihres Dienstrads ist auch im Ausland grundsätzlich erlaubt und steuerlich begünstigt! Ihr Dienstrad ist so konzipiert, dass Sie es flexibel nutzen können – nicht nur für den Arbeitsweg, sondern auch für Urlaubsreisen und Auslandsaufenthalte. Die steuerlichen Vorteile bleiben dabei vollständig erhalten, egal ob Sie durch deutsche Städte oder europäische Landschaften radeln. Rechtlich ist Ihr Dienstrad für private Zwecke freigegeben, was Urlaubsreisen explizit einschließt. Zusätzliche Genehmigungen oder Anträge sind nicht erforderlich, Sie können einfach losfahren und Ihre Reise genießen.

Interessiert an Ihrer Dienstrad-Ersparnis durch BusinessBike? Unser Leasing-Rechner zeigt Ihnen schnell und präzise die monatlichen Kosten für Ihr Wunschrad. Geben Sie einfach den Kaufpreis und Ihr Gehalt ein, um Ihre persönliche Ersparnis zu ermitteln.

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BusinessBike: Ihr Partner für flexibles Dienstrad Leasing

Wenn es um Dienstrad-Leasing geht, ist BusinessBike Ihr starker und zuverlässiger Partner. Als einer der führenden Anbieter in Deutschland ermöglicht BusinessBike Unternehmen und deren Arbeitnehmern den einfachen Zugang zu hochwertigen Fahrrädern und E-Bikes mit über 6.000 Fachhändlern bundesweit und mehr als 50.000 zufriedenen Unternehmen – perfekt für Urlaub mit dem Fahrrad und internationale Reisen.

Ihre Vorteile mit BusinessBike: 

  • Mobilitätsgarantie mit Pick-Up-Service schützt europaweit 24/7 bei Panne, Unfall oder Diebstahl.

  • Bis zu 40 % Ersparnis gegenüber dem Barkauf durch Gehaltsumwandlung – sparen Sie clever durch steuerliche Vorteile!

  • Vollkaskoversicherung inklusive Neuraddeckung für alle Räder. 

  • Ersatz-Akku bei Defekten (bei E-Bikes). 

  • Papierlose Abwicklung ist einfach, schnell und komplett digital über unser BusinessBike-Portal

Nach drei Jahren Leasinglaufzeit leasen Sie einfach ein neues Rad und fahren immer das neueste Modell.

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Versicherungsschutz: Was gilt bei Diebstahl und Schäden?

Eine zentrale Frage bei der Nutzung Ihres Dienstrads im Ausland ist der Versicherungsschutz. Greift Ihre Dienstrad-Versicherung auch fernab der Heimat? Erfahren Sie hier alles über Leistungen, Geltungsbereiche und das richtige Verhalten im Schadensfall.

Vollkasko-Schutz auch im Ausland

Ihre Dienstrad-Versicherung gilt in der Regel auch im Ausland. Die meisten Leasingverträge beinhalten eine umfassende Vollkaskoversicherung, die Diebstahl, Vandalismus und Unfallschäden abdeckt. Dieser Schutz erstreckt sich typischerweise auf Auslandsaufenthalte von bis zu sechs Monaten. Bei BusinessBike sind Sie mit der inkludierten Vollkaskoversicherung umfassend abgesichert – auch wenn Sie Ihr Dienstrad auf Reisen nutzen. Die Versicherung greift unabhängig davon, wer das Rad fährt, solange es sich um private Nutzung handelt. 

Schadensart

Abgedeckt

Geltungsbereich

Besonderheiten

Diebstahl

Ja

EU + weitere Länder

Polizeianzeige erforderlich

Vandalismus

Ja

Weltweit

Schadensdokumentation nötig

Unfallschäden

Ja

Weltweit

Auch bei Selbstverschulden

Verschleiß

Nein

-

Normale Abnutzung ausgeschlossen


Was tun im Schadensfall?

Sofortmaßnahmen bei Diebstahl:

  • Polizei kontaktieren - Anzeige vor Ort erstatten

  • BusinessBike informieren - Hotline: 24/7 erreichbar

  • Versicherung benachrichtigen - Binnen 48 Stunden

  • Unterlagen sammeln - Polizeibericht, Fotos, Zeugenaussagen

Sofortmaßnahmen bei Schäden:

  • Sicherheit gewährleisten - Unfallstelle absichern

  • Schäden dokumentieren - Fotos aus verschiedenen Winkeln

  • Reparatur organisieren - Nur autorisierte Werkstätten

  • Belege aufbewahren - Für spätere Kostenerstattung

Lesen Sie in unserem Artikel zu “Fahrradsicherheit” mehr!

Wichtige Hinweise für Auslandsreisen

Vor der Abreise prüfen:

  1. Geltungsdauer der Versicherung im Zielland

  2. Höhe möglicher Selbstbehalte

  3. Kontaktdaten der Versicherung im Ausland

  4. Erforderliche Dokumente (Versicherungsschein, Kaufbeleg)


Die Fahrradleasing-Versicherung von BusinessBike bietet Ihnen Sicherheit und Komfort - damit Sie Ihren Urlaub mit dem Fahrrad sorgenfrei genießen können.

Fahrradfahrer die entlang einer Küstenstraße fahren

Praktische Tipps: Transport und Vorbereitung für die Reise

Die Nutzung Ihres Dienstrads im Ausland erfordert gute Vorbereitung. Von der Transportwahl bis zur technischen Vorbereitung – hier finden Sie alle wichtigen Tipps für eine gelungene Reise mit Ihrem Dienstrad.

Transport-Optionen im Vergleich

Transportmittel

Vorteile

Nachteile

Kosten

Auto

Flexibel, sicher

Begrenzte Kapazität

Fahrradträger ab 50€

Zug

Bequem, umweltfreundlich

Reservierung nötig

Fahrradticket 5-15€

Flugzeug

Schnell, große Distanzen

Kompliziert, teuer

50-150€ pro Rad

Bus

Günstig

Oft nicht möglich

Selten verfügbar

Verkehrsregeln im Zielland beachten

Informieren Sie sich vorab über die Verkehrsbestimmungen Ihres Reiseziels. In Italien gilt Helmpflicht für unter 14-Jährige, in Spanien außerhalb geschlossener Ortschaften für alle. Die Niederlande verbieten Handynutzung beim Radfahren, in der Schweiz benötigen E-Bikes ein Kennzeichen. Speichern Sie außerdem wichtige Notfallnummern wie die BusinessBike Service-Hotline und die örtliche Polizei (112 EU-weit).  

Checkliste: Dienstrad reisefertig machen

Technische Vorbereitung:

  • Bremsen und Schaltung prüfen

  • Reifendruck kontrollieren

  • Beleuchtung testen

  • Kette ölen

  • Schrauben nachziehen

Packliste für unterwegs:

  • Flickzeug und Ersatzschlauch

  • Multitool mit Inbusschlüsseln

  • Kompakte Luftpumpe

  • Ersatz-Bremsbeläge

  • Fahrradschloss

Steuervorteile: Bleibt die Nutzung steuerfrei?

Ja, die steuerlichen Vorteile Ihres Dienstrads bleiben auch bei Auslandsnutzung vollständig erhalten! Wenn Sie Ihr Dienstrad im Ausland nutzen, ändert sich nichts an der steuerfreien privaten Nutzung.

Steuervorteile auf einen Blick

Nutzungsart

Steuerpflichtig?

Geltungsbereich

Arbeitsweg

Nein

Deutschland + Ausland

Private Fahrten

Nein

Deutschland + Ausland

Urlaub mit dem Fahrrad

Nein

Weltweit

Geschäftsreisen

Nein

Weltweit

Rechtliche Grundlagen der Steuerbefreiung

Das Dienstrad-Leasing über den Arbeitgeber ist seit 2019 komplett von der Steuer befreit – diese Regelung gilt unabhängig vom Nutzungsort. Anders als bei Firmenwagen gibt es keine 1%-Regelung oder ähnliche Einschränkungen. Die Steuerbefreiung für Diensträder ist ortsunabhängig und erfordert keine zusätzlichen Meldungen oder Anträge für Auslandsreisen. Bei Fragen können Ihr Arbeitgeber oder Steuerberater weiterhelfen.

Zusammenfassung

Fazit: Problemlos mit dem Dienstrad in den Urlaub

Ihr Dienstrad im Ausland zu nutzen ist unkompliziert und sicher. Die private Nutzung bleibt rechtlich erlaubt und vollständig steuerfrei, während die Vollkaskoversicherung auch international greift. Mit BusinessBike als Partner profitieren Sie von umfassendem Service und flexiblen Leasingoptionen. Ob im Urlaub oder auf Geschäftsreise – Ihr Dienstrad bietet Ihnen Mobilität ohne geografische Einschränkungen. Zusätzliche Genehmigungen sind nicht erforderlich. Starten Sie gut vorbereitet in Ihr nächstes Abenteuer!

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FAQs: Häufig gestellte Fragen zum Dienstrad im Urlaub