Ein Jobwechsel muss nicht das Ende Ihres Dienstrad-Leasings bedeuten. Dank flexibler und serviceorientierter Lösungen können Sie Ihr Fahrrad oder E-Bike in vielen Fällen auch behalten.
Flexible Lösungen für Ihr Dienstrad bei einem Arbeitgeberwechsel
Die gute Nachricht vorweg: Sowohl für Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeber gibt es flexible Lösungen. Eine Kündigung während des Bike-Leasings bedeutet nicht zwangsläufig den Verlust des Rads. Es gibt verschiedene Wege, wie Sie im Störfall mit der Situation umgehen können.
Option 1: Kostenloser Arbeitgeberwechsel
Die einfachste Lösung ist oft die beste: Sie behalten Ihr Fahrrad und nehmen es mit in den neuen Job. Die Abwicklung erfolgt hierbei selbstverständlich über BusinessBike. Ihre einzige Aufgabe ist es, uns die Kontaktdaten des neuen Arbeitgebers und das Austrittsdatum mitzuteilen. Der Prozess ist ganz einfach:
Ihr bisheriger Arbeitgeber meldet uns den Wechsel.
BusinessBike kontaktiert daraufhin Ihren neuen Arbeitgeber und klärt die Bereitschaft zur Vertragsübernahme.
Stimmt der neue Arbeitgeber zu, wird der Leasingvertrag nahtlos und zu den exakten Konditionen auf ihn umgeschrieben.
Sie können Ihr Rad ohne Unterbrechung weiternutzen.
Option 2: Das Dienstrad privat kaufen und behalten
Sollte eine Mitnahme zum neuen Arbeitgeber nicht möglich sein, haben Sie die Möglichkeit, Ihr Dienstrad aus dem laufenden Vertrag herauszukaufen, um das Fahrrad-Leasing vorzeitig zu beenden. BusinessBike unterbreitet Ihnen hierfür ein faires Kaufangebot, das auf dem marktüblichen Preis basiert. Die gesamte Abwicklung des Kaufs erfolgt direkt zwischen Ihnen und BusinessBike.